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Bernschein document solutions GmbH - general conditions of business                                           

 

 

1. GELTUNGSUMFANG

1.1  Wir, die Bernschein GmbH, Hungen, erbringen unsere Dienste und
Leistungen gegenüber unseren Kunden, sofern keine individuellen Regel-
ungen ausgehandelt und schriftlich fixiert sind, ausschließlich auf der
Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).
1.2  Abweichende Vereinbarungen können zwar grundsätzlich mündlich
getroffen werden, bedürfen aber aus Beweisgründen der schriftlichen
Fixierung.

2. LIEFERUNG UND VERSAND

2.1  Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr unseres Kunden.
2.2  Die Gefahr geht mit der Absendung bzw. der Aufgabe an den Frachtführer
auf unseren Kunden über. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
2.3  Falls Abholung durch unseren Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushänd-
igung von zur Auslieferung bestimmten Waren und Leistungen, welcher Art
auchimmer, sowie von Originalen, ohne Prüfung der Berechtigung des
Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.
2.4  Ansprüche wegen der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können
bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht
werden. Das gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war,
und dieser auf die Ausstellung der Empfangsberechtigung verzichtet hat.
2.5  Sollte der Kunde aufgrund von Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung
durch uns Schadenersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sein, haften wir bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits nicht für atypische, exzessive Schadens-risiken.
2.6  Ein dem Kunden für den Fall des Leistungsverzuges unsererseits oder
von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserfüllung zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung beschränkt sich bei
leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf maximal 60% des vereinbarten HerstellungsPrizings.
2.7  Teillieferungen sind zulässig soweit vereinbart.

3. Prizing

3.1  Grundlage der Berechnung sind unsere am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preislisten.
3.2  Alle Prizing gelten ab unserer Betriebsstätte in Hungen, ohne Verpackung, Fracht, Zölle, Versicherungen und sonstiger bei Versand oder Lieferung angefallener Nebenkosten. Diese werden gesondert berechnet.
3.3  ln unserem Angebot oder in der Leistungsbeschreibung nicht aufgeführte, jedoch zur Auftragsausführung erforderliche Leistungen, die nicht unter die Nebenleistungen von Ziffer 3.2 fallen, sind nach vorheriger Vereinbarung zu-sätzlich vergütungspflichtig.
3.4  Stellt sich bei der Verarbeitung des Materials des Kunden heraus, dass
sich dieses nicht in dem unserem Angebot zugrundegelegten Zustand be-
findet, sind wir nach vorheriger RückLanguage mit dem Kunden zur Berech-
nung der uns hierdurch entstandenen Mehrkosten berechtigt. Lehnt der
Kunde die Berechnung der Mehrkosten ab, dürfen wir die Fortführung der
Arbeiten ablehnen.
3.5  Bei Daueraufträgen sind wir berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen.

4. GEWÄHRLEISTUNG

4.1  an unserer Leistung müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung. Andernfalls werden wir unter Beachtung der gesetzlichen Verjährungsfristen von jeglicher Gewährleistung frei.
4.2  Bei mangelhafter Leistung steht dem Kunden das Recht zu, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen.
4.3  Mehrfache Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen sind grundsätzlich zulässig. Für den Fall, dass die zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
4.4  Die infolge von berechtigten Mängelrügen entstehenden Kosten für Trans-
port, Arbeit und Material gehen zu unseren Lasten.
4.5  Für Veränderungen oder Schäden an der von uns gelieferten Ware, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Licht, Warme, Feuchtigkeit, Chemiekalien u.ä.) eintreten, wird von uns nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Verarbeitung verschuldet sind. Insbesondere Datenträger,
wie sie von uns erstellt werden, können sich mit der Zeit unter dem Einfluss von Licht, Wärme, Chemikalien, u.ä. verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

5. URHEBERRECHT

5.1  Der Kunde erklärt Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, Vervielfältigungs-recht, etc.) an der für ihn zu bearbeitenden Vorlage bzw. Materials zu sein und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Bearbeitungen, Vervielfältigungen etc. dennoch entstehen können, die Haftung.
5.2  Werden wir trotzdem von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht auf Unterlassung, Schadenersatz oder anderweitig in Anspruch genommen, sind wir unter Ausschluss aller Schadenersatzansprüche des Kunden berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen
und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Darüber hinaus hat der Kunde für einen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, der uns aus der Verletzung und Geltendmachung etwaiger Schutzrechte erwachsen ist, Ersatz zu leisten.

6. BESONDERE PFLICHTEN DES KUNDEN

6.1  Der Kunde muss unsere Lieferung unverzüglich überprüfen und unmittelbar danach das Originalmaterial zur Vernichtung durch uns freigeben oder es wieder übernehmen. Werden Freigabe oder Rücknahme durch den Kunden verzögert, sind wir nach erfolgter Fristsetzung berechtigt, das Material auf
Kosten des Kunden und unter Ausschluss jeglicher Haftung unsererseits einzulagern.
6.2  Zur Überprüfung und für eine eventuelle Nachbesserung von Aufträgen ist der Kunde verpflichtet, das Originalmaterial bis zur eigenen Überprüfung der Leistung nicht zu vernichten oder zur Vernichtung freizugeben. Für notwendige Nacharbeiten muss uns der Kunde das Originalmaterial wieder zur Verfügung stellen.

7.0 VERARBEITUNG ELEKTRONISCHER DATEN

7.1  Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, dass wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
7.2  Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten backzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.
7.3  Der Kunde erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
7.4  Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet.
7.5  Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
7.6  Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung
des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zu-grundegelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.
7.7  Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlassten beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. ISDN) und bei der Datenübermittlung per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der Kunde die
hierdurch entstandenen Kosten.
7.8  Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabege-
räten bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich, dann trägt der
Kunde das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die gegebenenfalls erforderlichen Korrektur- und Anpassungsarbeiten zu vergüten.
7.9  Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. ISDN) außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.
7.10  Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und verarbeiten, Wir stehen dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten ver-arbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der
jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.

8. ZAHLUNG

8.1  Rechnungen sind grundsätzlich sofort bei Erhalt der Ware fällig oder, sofern auf unseren Rechnungen andere Zahlungsziele ausgewiesen sind, in Übereinstimmung mit diesen zu begleichen. Abzüge jedweder Art, insbesondere Skontoabzüge, sind nicht zulässig, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart und diese schriftlich fixiert sind.
8.2  Zahlungen sind mittels Banküberweisung oder bar zu erbringen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; eine An-nahme erfolgt nur aufgrund gesonderter, schriftlich fixierter Vereinbarung und
nur erfüllungshalber.
Einziehungs- und Diskontkosten sowie Wechselsteuern trägt der Kunde.
Diese Kosten sind uns gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten.
8.3  Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach der zweiten Mahn-
ung, entfallen eingeräumte Rabatte, Boni und SonderPrizing und es gelten
unsere ListenPrizing. Beginnend mit der zweiten Mahnung sind wir berechtigt,
eine jeweilige Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,- Euro zu berechnen.
8.4  Aufrechnung von Zahlungsansprüchen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen erfolgen.
8.5  Wir sind zur Verweigerung einer Vorleistungspflicht berechtigt, wenn sich
die für die Beurteilung der Bonität wesentlichen Tatsachen beim Kunden seit Vertragsabschluss nicht nur unwesentlich verschlechtert haben oder wenn
der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug ist. Unter diesen Voraussetz-
ungen sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, noch nicht ausge-
lieferte Ware backzuhalten sowie die Weiterarbeit einzustellen. Ein Rück-trittsrecht des Kunden vom Vertrag entsteht dadurch nicht.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1  Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor. Dieser Vorbehalt dauert bei der Nutzung anderer nicht barer Zahlungsarten als der Banküberweisung bis zu deren vorbehaltlosen
und unwiderruflichen Einlösung durch den Schuldner an.
9.2  An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Kunde gegen den Dritten hat (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
9.3  Eine Weiterveräußerung der Ware durch den Kunden darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgen und nur, wenn zwischen dem Kunden und dem Dritten kein wirksames Abtretungsverbot vereinbart wurde.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern (ausgenommen das Mahnverfahren) ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Nidda.
10.2  Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung, auch gegenüber Gebietsfremden, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3  Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.


 
 
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