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1. GELTUNGSUMFANG
1.1 Wir, die Bernschein
GmbH, Hungen, erbringen unsere Dienste und
Leistungen gegenüber unseren Kunden, sofern keine individuellen Regel-
ungen ausgehandelt und schriftlich fixiert sind, ausschließlich auf
der
Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).
1.2 Abweichende Vereinbarungen können
zwar grundsätzlich mündlich
getroffen werden, bedürfen aber aus Beweisgründen der schriftlichen
Fixierung.
2. LIEFERUNG UND VERSAND
2.1 Lieferungen erfolgen
stets auf Rechnung und Gefahr unseres Kunden.
2.2 Die Gefahr geht mit der Absendung
bzw. der Aufgabe an den Frachtführer
auf unseren Kunden über. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
2.3 Falls Abholung durch unseren Kunden
vereinbart ist, erfolgt die Aushänd-
igung von zur Auslieferung bestimmten Waren und Leistungen, welcher Art
auchimmer, sowie von Originalen, ohne Prüfung der Berechtigung des
Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.
2.4 Ansprüche wegen der Aushändigung
an einen Nichtberechtigten können
bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht
werden. Das gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war,
und dieser auf die Ausstellung der Empfangsberechtigung verzichtet hat.
2.5 Sollte der Kunde aufgrund von Verzögerungen
in der Auftragsbearbeitung
durch uns Schadenersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sein, haften wir
bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits nicht für atypische, exzessive
Schadens-risiken.
2.6 Ein dem Kunden für den
Fall des Leistungsverzuges unsererseits oder
von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserfüllung zustehender
Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung beschränkt sich bei
leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf maximal 60% des vereinbarten
HerstellungsPrizings.
2.7 Teillieferungen sind zulässig
soweit vereinbart.
3. Prizing
3.1 Grundlage der Berechnung
sind unsere am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preislisten.
3.2 Alle Prizing gelten ab unserer
Betriebsstätte in Hungen, ohne Verpackung, Fracht, Zölle, Versicherungen
und sonstiger bei Versand oder Lieferung angefallener Nebenkosten. Diese
werden gesondert berechnet.
3.3 ln unserem Angebot oder in
der Leistungsbeschreibung nicht aufgeführte, jedoch zur Auftragsausführung
erforderliche Leistungen, die nicht unter die Nebenleistungen von Ziffer
3.2 fallen, sind nach vorheriger Vereinbarung zu-sätzlich vergütungspflichtig.
3.4 Stellt sich bei der Verarbeitung
des Materials des Kunden heraus, dass
sich dieses nicht in dem unserem Angebot zugrundegelegten Zustand be-
findet, sind wir nach vorheriger RückLanguage mit dem Kunden zur Berech-
nung der uns hierdurch entstandenen Mehrkosten berechtigt. Lehnt der
Kunde die Berechnung der Mehrkosten ab, dürfen wir die Fortführung
der
Arbeiten ablehnen.
3.5 Bei Daueraufträgen sind wir
berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen.
4. GEWÄHRLEISTUNG
4.1 an unserer Leistung
müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden,
offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche
nach Lieferung. Andernfalls werden wir unter Beachtung der gesetzlichen
Verjährungsfristen
von jeglicher Gewährleistung frei.
4.2 Bei mangelhafter Leistung steht
dem Kunden das Recht zu, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen.
4.3 Mehrfache Nachbesserungen oder
Ersatzlieferungen sind grundsätzlich zulässig. Für den Fall,
dass die zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der
Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt
vom Vertrag verlangen.
4.4 Die infolge von berechtigten Mängelrügen
entstehenden Kosten für Trans-
port, Arbeit und Material gehen zu unseren Lasten.
4.5 Für Veränderungen oder
Schäden an der von uns gelieferten Ware, die nachträglich durch äußere
Einflüsse (Licht, Warme, Feuchtigkeit, Chemiekalien u.ä.) eintreten,
wird von uns nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße
Verarbeitung verschuldet sind. Insbesondere Datenträger,
wie sie von uns erstellt werden, können sich mit der Zeit unter dem Einfluss
von Licht, Wärme, Chemikalien, u.ä. verändern. Derartige
Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
5. URHEBERRECHT
5.1 Der Kunde erklärt
Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, Vervielfältigungs-recht,
etc.) an der für ihn zu bearbeitenden Vorlage bzw. Materials
zu sein und übernimmt dementsprechend für alle Schäden,
die durch etwaige nichtberechtigte Bearbeitungen, Vervielfältigungen etc.
dennoch entstehen können, die Haftung.
5.2 Werden wir trotzdem von einem Dritten
unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht auf Unterlassung, Schadenersatz
oder anderweitig in Anspruch genommen, sind wir unter Ausschluss aller Schadenersatzansprüche
des Kunden berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen
und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Darüber hinaus hat der
Kunde für einen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, der uns aus der
Verletzung und Geltendmachung etwaiger Schutzrechte erwachsen ist, Ersatz zu
leisten.
6. BESONDERE PFLICHTEN DES KUNDEN
6.1 Der Kunde muss unsere
Lieferung unverzüglich überprüfen und unmittelbar
danach das Originalmaterial zur Vernichtung durch uns freigeben
oder es wieder übernehmen. Werden Freigabe oder Rücknahme
durch den Kunden verzögert, sind wir nach erfolgter Fristsetzung
berechtigt, das Material auf
Kosten des Kunden und unter Ausschluss jeglicher Haftung unsererseits einzulagern.
6.2 Zur Überprüfung und für
eine eventuelle Nachbesserung von Aufträgen ist der Kunde verpflichtet,
das Originalmaterial bis zur eigenen Überprüfung
der Leistung nicht zu vernichten oder zur Vernichtung freizugeben. Für
notwendige Nacharbeiten muss uns der Kunde das Originalmaterial wieder zur
Verfügung stellen.
7.0 VERARBEITUNG ELEKTRONISCHER DATEN
7.1 Vor Auftragsannahme
ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen,
zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, dass wir
ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen
Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen
auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen
werden.
7.2 Bearbeitungsgrundlage sind
die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns
nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler
beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten backzuführen
sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis
auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen
offensichtlichen
Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete
Bearbeitungszeit berechnet.
7.3 Der Kunde erklärt, dass
die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes
darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht
zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt,
eine Kopie anzufertigen.
7.4 Für Verlust oder Beschädigung
der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts
gehaftet.
7.5 Daten und Datenträger sowie
sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung
und gegen besondere Vergütung über
den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
7.6 Die in den übergebenen Datensätzen
enthaltenen Angaben zur Festlegung
des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten
Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zu-grundegelegt.
Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen
der Schriftform.
7.7 Der Kunde trägt die Kosten
für von ihm veranlassten beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen
Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für
von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. ISDN) und bei der Datenübermittlung
per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten
wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung
Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der Kunde die
hierdurch entstandenen Kosten.
7.8 Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung
bei den Ausgabege-
räten bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität
auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur
Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang
begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich, dann
trägt der
Kunde das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die gegebenenfalls
erforderlichen Korrektur- und Anpassungsarbeiten zu vergüten.
7.9 Da Übermittlungsfehler
oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. ISDN)
außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir
dafür keine Gewährleistung.
7.10 Der Kunde wird gemäß Art.
33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift
und Daten maschinell speichern und verarbeiten, Wir stehen dafür ein,
dass alle Personen, die diese Daten ver-arbeiten, mit den einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften in der
jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin,
dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt
sind.
8. ZAHLUNG
8.1 Rechnungen sind grundsätzlich
sofort bei Erhalt der Ware fällig oder, sofern auf unseren
Rechnungen andere Zahlungsziele ausgewiesen sind, in Übereinstimmung
mit diesen zu begleichen. Abzüge jedweder Art,
insbesondere Skontoabzüge, sind nicht zulässig, sofern nicht andere
Zahlungsbedingungen vereinbart und diese schriftlich fixiert sind.
8.2 Zahlungen sind mittels Banküberweisung
oder bar zu erbringen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks
in Zahlung zu nehmen; eine An-nahme erfolgt nur aufgrund gesonderter, schriftlich
fixierter Vereinbarung und
nur erfüllungshalber.
Einziehungs- und Diskontkosten sowie Wechselsteuern trägt der Kunde.
Diese Kosten sind uns gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten.
8.3 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb
von zehn Tagen nach der zweiten Mahn-
ung, entfallen eingeräumte Rabatte, Boni und SonderPrizing und es gelten
unsere ListenPrizing. Beginnend mit der zweiten Mahnung sind wir berechtigt,
eine jeweilige Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,- Euro zu berechnen.
8.4 Aufrechnung von Zahlungsansprüchen
kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
erfolgen.
8.5 Wir sind zur Verweigerung
einer Vorleistungspflicht berechtigt, wenn sich
die für die Beurteilung der Bonität wesentlichen Tatsachen
beim Kunden seit Vertragsabschluss nicht nur unwesentlich verschlechtert
haben oder wenn
der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug ist. Unter diesen Voraussetz-
ungen sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, noch nicht ausge-
lieferte Ware backzuhalten sowie die Weiterarbeit einzustellen. Ein
Rück-trittsrecht des Kunden vom Vertrag entsteht dadurch nicht.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Wir behalten uns das
Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Tilgung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen
uns und dem Kunden vor. Dieser Vorbehalt dauert bei der Nutzung
anderer nicht barer Zahlungsarten als der Banküberweisung
bis zu deren vorbehaltlosen
und unwiderruflichen Einlösung durch den Schuldner an.
9.2 An die Stelle der gelieferten Waren
treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden
sind, alle Ansprüche, welche der Kunde gegen den Dritten hat (verlängerter
Eigentumsvorbehalt).
9.3 Eine Weiterveräußerung
der Ware durch den Kunden darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
erfolgen und nur, wenn zwischen dem Kunden und dem Dritten kein wirksames
Abtretungsverbot vereinbart wurde.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Geschäftsbeziehung
zwischen den Vertragspartnern (ausgenommen das Mahnverfahren) ist,
soweit der Kunde Kaufmann ist, Nidda.
10.2 Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung,
auch gegenüber Gebietsfremden, gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser
AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen nicht.
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